Safaripad GmbH
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Dieses Dokument enthält die Allgemeinen Reisebedingungen, die für die Buchung und Durchführung von Reisen der Safaripad GmbH gelten.
Im Folgenden wird die Safaripad GmbH als 'Reiseveranstalter' und der Kunde als 'Reisender' bezeichnet.
Abschluss des Reisevertrages
- Die Safaripad GmbH erstellt für ihre Kunden individuell zugeschnittene Reisen. Mit der Buchung (Reiseanmeldung) einer Reise erklärt der Kunde verbindlich seinen Wunsch, einen Reisevertrag mit der Safaripad GmbH abzuschließen. Die Buchung kann mündlich, schriftlich, telefonisch, per Telefax oder auf elektronischem Wege (E-Mail, Internet, Kontaktformular) erfolgen.
- Der Vertrag kommt mit dem Zugang der Annahmeerklärung des Reiseveranstalters zustande. Eine bestimmte Form ist hierfür nicht erforderlich. Im Anschluss an den Vertragsschluss wird die Safaripad GmbH dem Kunden eine schriftliche Reisebestätigung zukommen lassen.
- Der Reisende haftet für alle vertraglichen Verpflichtungen, die auch für Mitreisende gelten, für die er die Buchung vornimmt, genauso wie für seine eigenen Verpflichtungen. Sollte der Reisende dies für einzelne Mitreisende nicht wünschen, muss er dies ausdrücklich angeben. In diesem Fall wird für die Mitreisenden jeweils eine eigene Annahmeerklärung erstellt.
- Reisevermittler wie Reisebüros, sowie Leistungserbringer wie Transportunternehmen oder Hotels, sind von der Safaripad GmbH nicht bevollmächtigt. Vereinbarungen zu treffen oder Zusicherungen zu machen, die den vereinbarten Inhalt oder die Leistungen des Reisevertrages abändern. Orts- und Hotelprospekte, die nicht vom Reiseveranstalter herausgegeben werden, sind nicht Inhalt der Leistungsverpflichtung.
Insolvenzversicherung
Gemäß § 651r BGB sind Kundengelder für Pauschalreisen über die R+V Allgemeine Versicherung AG, Versicherungsschein-Nr.: 01 334 50 8912 0010 04.25, abgesichert.
Der Sicherungsschein wird dem Reisenden bei Vertragsschluss ausgehändigt.
Zahlungsbedingungen
- Nach Vertragsabschluss wird eine Anzahlung in Höhe von 30% des Reisepreises binnen 30 Kalendertagen zur Zahlung fällig.
- Die Restzahlung ist spätestens bis 60 Kalendertage vor Reisebeginn zu leisten.
- Bei Buchungen, die weniger als 60 Kalendertage vor Reisebeginn erfolgen, ist der gesamte Reisepreis sofort fällig.
- Leistet der Kunde eine Zahlung nicht entsprechend den vereinbarten Zahlungsfälligkeiten, so ist die Safaripad GmbH berechtigt, nach Mahnung mit Fristsetzung vom Reisevertrag zurückzutreten, und den Kunden mit Rücktrittkosten gemäß dem Passus „Rücktritt des Reisenden vor Reisebeginn und Stornokosten" zu belasten.
Umfang der Leistungen und Änderungen der Reiseleistungen
- Die Reiseroute, die zusammen mit dem Angebot übermittelt wird, enthält die geplanten Leistungen der Reise einschließlich des vorgesehenen Ablaufs.
- Der Reiseveranstalter verpflichtet sich, den Reisenden unverzüglich über wesentliche Änderungen der Reiseleistungen zu informieren, sobald diese bekannt werden.
- Änderungen wesentlicher Reiseleistungen vom vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsabschluss notwendig werden und von der Safaripad GmbH nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind nur zulässig, wenn sie nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der Reise nicht beeinträchtigen. Solche Änderungen dürfen nur nach Rücksprache mit dem Reisenden und anschließender schriftlicher Bestätigung vorgenommen werden.
- Ausgenommen hiervon sind Änderungen, die auf Wunsch des Reisenden erfolgen und die der Reiseveranstalter umsetzen kann. Auch in diesem Fall wird der Reisende schriftlich informiert.
- Im Fall einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Reiseleistung ist der Kunde berechtigt, unentgeltlich vom Reisevertrag zurückzutreten. Der Kunde hat dieses Recht unverzüglich nach der Erklärung von dem Reiseveranstalter über die Änderung der Reiseleistung gegenüber dem Reiseveranstalter durch Erklärung seines Rücktritts geltend zu machen. Soweit dies nur einen Anteil der an der Reise beteiligten Kunden betrifft, können dadurch Kostenänderungen für die verbleibenden Reisenden entstehen, die zu einer Preisanpassung führen.
- Äußere Einflüsse:
Es gibt unvorhersehbare Faktoren, die die Durchführung der Reise beeinflussen können, wie beispielsweise geänderte Fahrpläne, nicht befahrbare Straßen, schlechtes Wetter oder technische Mängel.
Der Reiseveranstalter behält sich ausdrücklich das Recht vor, Änderungen der Route, des Tagesprogramms, der Unterkunft, des Transports oder der Ausflüge sowohl im Voraus als auch vor Ort vorzunehmen, sofern dies aufgrund besonderer Umstände notwendig ist. Zusätzliche Reise- und Aufenthaltskosten, die durch höhere Gewalt entstehen, können den Reiseteilnehmern in Rechnung gestellt werden.
Sollte eine der angebotenen Unterkünfte unerwartet ausfallen, wird die Safaripad GmbH eine gleichwertige, alternative Unterkunft für die Reisenden organisieren.
Umbuchungen
- Ein Anspruch auf Änderungen des Reisetermins, ziels, -ortes, der Unterkunft oder Transportmittel nach Vertragsabschluss besteht nicht, es sei denn, dies wurde vereinbart. Bei Umbuchungen oder Namensänderungen auf Kundenwunsch erhebt die Safaripad GmbH ein Entgelt von EUR 25,- pro Kunde und Leistung. Zusätzlich können vom Anbieter anfallende Kosten dem Kunden in Rechnung gestellt werden.
Rücktritt des Reisenden vor Reisebeginn und Stornokosten
- Der Kunde kann jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Der Rücktritt ist gegenüber der Safaripad GmbH unter der in den allgemeinen Geschäftsbedingungen angegebenen Anschrift zu erklären. Dem Kunden wird empfohlen, den Rücktritt per Brief oder per E-Mail zu erklären.
- Tritt der Kunde die Reise nicht an oder tritt vor Reisebeginn zurück, kann die Safaripad GmbH eine angemessene Entschädigung für getroffene Reisevorkehrungen und Aufwendungen verlangen, sofern der Rücktritt nicht durch höhere Gewalt oder seitens der Safaripad GmbH verursacht wurde.
- Bei Stornierung der Reise werden die Kosten wie folgt in Rechnung gestellt:
- Bis 60 Tage vor Reiseantritt 30% des Reisepreises
- 59 bis 30 Tage vor Reiseantritt 50% des Reisepreises
- 29 bis 7 Tage vor Reiseantritt 80% des Reisepreises
- Ab 7 Tage vor Reiseantritt 90% des Reisepreises
- Das Recht des Kunden, gemäß §651e BGB einen Ersatzteilnehmer zu stellen, bleibt durch die vorstehenden Bedingungen unberührt.
- Soweit Flugbuchungen oder andere vermittelte Leistungen von dem Reiseveranstalter im Auftrag des Kunden getätigt wurden, können abweichende Umbuchungs- und Stornobedingungen gelten, welche die pauschalen Stornierungsgebühren möglicherweise übersteigen und dann bis zur vollen Höhe geltend gemacht werden können.
Nicht in Anspruch genommene Leistungen
Nimmt der Reisende einzelne Reiseleistungen, die ihm ordnungsgemäß angeboten wurden, ganz oder teilweise nicht in Anspruch aus Gründen, die ihm zuzurechnen sind (z. B. wegen vorzeitiger Rückreise oder aus sonstigen Gründen), hat er keinen Anspruch auf anteilige Erstattung des Reisepreises. Der Reiseanbieter wird sich um Erstattung der ersparten Aufwendungen durch die Leistungsträger bemühen. Diese Verpflichtung entfällt, wenn es sich um völlig unerhebliche Leistungen handelt oder wenn einer Erstattung gesetzliche oder behördliche Bestimmungen entgegenstehen.
Mängelanzeige, Abhilfe, Minderung, Kündigung
Der Reisende kann Abhilfe verlangen, wenn eine Reiseleistung mangelhaft ist, es sei denn, die Mängelanzeige ist ungerechtfertigt oder die Abhilfe ist unmöglich oder mit unverhältnismäßigen Kosten verbunden.
Bei Mängeln, die unverzüglich angezeigt werden, kann der Reisende eine Minderung des Reisepreises verlangen. Wird die Mängelanzeige schuldhaft unterlassen, entfallen Minderung und Schadensersatzansprüche.
Bei erheblichen Mängeln kann der Reisende den Vertrag kündigen, wenn der Reiseveranstalter keine Abhilfe leistet. Bei Kündigung hat der Reisende Anspruch auf Rückbeförderung und muss nur für bereits erbrachte Leistungen zahlent.
Kündigung aus verhaltensbedingten Gründen
Die Safaripad GmbH kann den Reisevertrag ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn der Reisende ungeachtet einer Abmahnung nachhaltig stört oder sich in solchem Maß vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist.
Bei Kündigung aus diesen Gründen behält die Safaripad GmbH den Anspruch auf den Reisepreis, muss sich jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistung, einschließlich der von den Leistungsträgern gutgeschriebenen Beträge, erlangt werden.
Schadensersatzansprüche
Bei Vorliegen eines Reisemangels kann der Reisende unbeschadet von Minderung oder Kündigung Schadensersatz verlangen. Dies umfasst auch eine angemessene Entschädigung für nutzlos aufgewandte Urlaubszeit, wenn die Reise erheblich beeinträchtigt oder vereitelt wird.
Dies gilt nicht:
- Wenn der Reisemangel vom Reisenden oder einem Dritten verursacht wurde, der nicht Leistungserbringer ist oder anderweitig an der Erbringung der Reiseleistungen beteiligt ist.
- Wenn der Mangel für Safaripad GmbH nicht vorhersehbar oder vermeidbar war.
- Bei Leistungen, die nicht Bestandteil des Reisevertrages sind und die der Reisende ohne Vermittlung von Safaripad GmbH direkt gebucht hat (z.B. Ausflüge, Veranstaltungen, sportliche Aktivitäten).
- Wenn der Mangel durch unvermeidbare, außergewöhnliche Umstände oder höhere Gewalt verursacht wurde.
Haftungsbeschränkung / Geltendmachung von Ansprüchen
Die Haftung von Safaripad GmbH für Schäden, die keine Körperschäden sind, ist auf den dreifachen Reisepreis pro Reisenden und Reise begrenzt, wobei der Reisende den Schaden nachweisen muss. Bei internationalen Übereinkünften, die eine Schadensersatzforderung einschränken oder ausschließen, kann sich Safaripad GmbH auf diese berufen. Darüberhinausgehende gesetzliche Ansprüche bleiben unberührt.
Safaripad GmbH haftet nicht für Leistungsminderungen, Personen- und Sachschäden bei Fremdleistungen (z. B. Ausflüge, Veranstaltungen), die ausdrücklich als solche gekennzeichnet sind.
Für die Teilnahme an Sport- und Freizeitaktivitäten trägt der Reisende selbst die Verantwortung.
Ebenso ist der Reisende für seine rechtzeitige Anreise zum Reisebeginn verantwortlich, es sei denn, Verspätungen sind auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit von Safaripad GmbH zurückzuführen.
Safaripad GmbH haftet nicht für Schäden, wenn der Reisende nicht unverzüglich Mängel vor Ort anzeigt und Abhilfe verlangt. Gepäckverlust, beschädigung oder -verspätung im Zusammenhang mit Flugreisen sind unverzüglich vor Ort der Fluggesellschaft mittels Schadensanzeige (P.I.R.) zu melden. Für Gepäckbeschädigung gilt eine Frist von 7 Tagen, für Verspätung 21 Tage. Zusätzlich muss der Verlust oder die Beschädigung dem Reiseveranstalter gemeldet werden.
Leistungserbringer vor Ort sind nicht berechtigt, Ansprüche anzuerkennen, dies ist nur Safaripad GmbH vorbehalten.
Pass-, Visa-, Zoll-, Devisen- und Gesundheitsbestimmungen
Die Safaripad GmbH informiert den Kunden vor Vertragsschluss über allgemeine Pass- und Visumserfordernisse sowie gesundheitliche Formalitäten für Tansania. Der Reisende ist selbst verantwortlich für die Einhaltung aller Vorschriften, insbesondere für die rechtzeitige Beschaffung von Visa. Safaripad GmbH haftet nicht für die rechtzeitige Ausstellung von Visa.
Der Reisende muss Zoll-, Devisen- und Gesundheitsvorschriften beachten und sich rechtzeitig über erforderliche Impfungen informieren.
Datenschutz
Die personenbezogenen Daten des Kunden werden zur Durchführung des Reisevertrages und zur Kundenbetreuung gemäß der EU-DSGVO verarbeitet. Der Kunde hat das Recht, Auskunft über seine gespeicherten Daten zu verlangen und diese zu ändern oder löschen zu lassen.
Die Nutzung der Daten für Werbung oder Marktforschung erfolgt nur mit ausdrücklicher Zustimmung des Kunden. Eine Weitergabe an unberechtigte Dritte erfolgt nicht.
Reiseversicherungen
Wir empfehlen dem Reisenden den Abschluss einer Reiserückstritts-, Reiseabbruchs-, Reisegepäck-, Reiseunfall-, Reisekranken- und Reisehaftpflichtversicherung. Diese Leistungen sind im Reisepreis nicht eingeschlossen.
Rechtswahl und Gerichtstand
Auf das Vertragsverhältnis zwischen dem Reisenden und Safaripad GmbH findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung. Der Gerichtsstand für Klagen des Kunden gegen Safaripad GmbH ist der Firmensitz von Safaripad GmbH. Für Klagen von Safaripad GmbH gegen den Kunden ist in der Regel der Wohnsitz des Kunden maßgebend. Für Kunden mit Wohnsitz im Ausland oder ohne bekannten Wohnsitz gilt ebenfalls der Firmensitz von Safaripad GmbH als Gerichtsstand.
Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrages hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrages zur Folge. Unwirksame Klauseln werden durch wirksame Klauseln ersetzt, die der ursprünglichen Absicht der unwirksamen Klausel am nächsten kommen.
Verjährung
Vertragliche Ansprüche verjähren gemäß §651j BGB nach zwei Jahren. Die Verjährungsfrist beginnt mit dem Tag, an dem die Pauschalreise dem Vertrag nach enden sollte.
Reiseveranstalter
Safaripad GmbH
Geschäftsführer Karsten Wegmann Siemensstraße 49
46395 Bocholt
Stand: Mai 2025